Kostenübernahme durch die Grundversicherung

Kostenübernahme

Die Ergotherapie ist bei ärztlicher Verordnung eine Leistung der Grundversicherung                      (Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung).

Die Kosten werden nach den festgelegten Tarifen der Versicherungen verrechnet. Sie setzen sich aus der direkten Behandlungszeit am Patienten und der entsprechenden Vor- respektive Nachbereitung der Therapie zusammen.

Bei Domizilbehandlungen kommen die Kosten für die Fahrt zu jenen der Behandlung dazu. Sie sind ebenfalls durch festgelegte Tarife der Versicherungen bestimmt.

Nach Abschliessen einer Behandlungsserie rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Ab 2022 erhält jeder Patient eine Rechnungskopie.

Bitte denken Sie daran im Verhinderungsfall Ihren vereinbarten Termin rechtzeitig, d. h. mindestens 48 Stunden (Werktage) vorher abzusagen. Ansonsten müssen wir Ihnen, die für Sie reservierte Zeit in Rechnung stellen.

Ergotherapie Tarife für die Krankenversicherung

Ergotherapie Tarife für Unfall-, Militär- & Invalidenversicherung

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