Trager-Methode®

Trager-Methode®

Wir befinden uns in stetiger Wechselwirkung mit unserer Umwelt – sozial, emotional und körperlich.

Manche Einflüsse begünstigen unser Wohlbefinden, andere reduzieren es.

Es entstehen sowohl auf körperlicher als auch auf psychoemotionaler Ebene Spannungs- und Reaktionsmuster, die uns durch belastende Situationen führen und zu diesem Zeitpunkt hilfreich sind.

Durch das unreflektierte Beibehalten dieser Muster verringert sich jedoch der eigene Handlungsspielraum, geprägt durch die gleichbleibenden, immer wiederkehrenden Verhaltensgewohnheiten.

Auf körperlicher Ebene kann dies Unwohlsein, Schmerz, Verlust von Elastizität und Balance bedeuten und bis hin zu Fehlfunktionen des Bewegungsapparates und der Organe führen.

Das kraftvolle Entgegenwirken führt oft zu weiteren Beschwerden.

 

Wie wirkt Trager?

Die Ansatzmöglichkeit von Trager besteht darin, die eigene Bewegungsfreiheit, Elastizität und Balance des Körpers neu zu entdecken.

In vertrauensvollem Rahmen kommen achtsame Berührungen und Bewegungen zum Einsatz nach den Prinzipien von Ausdehnung, Wellenbewegungen, Verbindung- und Gewichtspüren. Dabei können spezielle Partien und der ganze Körper im Wechselspiel angesprochen werden.

Durch die bewusste Schulung der Eigenwahrnehmung wird das Selbstbewusstsein und das Selbstvertrauen gestärkt und so die Handlungskompetenz kreativ erweitert.

Durch individuell ausgewählte, spielerische Körperwahrnehmungsübungen für den Alltag kann die gemachte Erfahrung vertieft und verankert werden.

 

Dauer einer Behandlung

60 bis 90 Minuten, nach Absprache

 

Für wen eignet sich die Trager-Methode?

Es gibt wenige Kontraindikationen; grundsätzlich kann – unabhängig vom Beschwerdebild – jeder Mensch in seiner persönlichen Entwicklung unterstützt werden.

 

Anerkennung durch die Zusatzversicherung

Die Trager Methode ist eine alternativmedizinische Methode und wird von manchen Kassen über die Zusatzversicherung vergütet. Dazu braucht es keine ärztliche Verordnung. Es ist sinnvoll im Vorfeld die Kostenbeteiligung der Zusatzversicherung abzuklären.

 

 

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